Urteil - Handy-Besitzer haften nicht bei Angriff auf TK-Anlagendsltarife - DSL Infos, News und Tarife |
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19.07.2007Urteil - Handy-Besitzer haften nicht bei Angriff auf TK-Anlagen
Das Landgericht Augsburg entschied (Az.: 3 0 678/06), dass der Mobilfunkanbieter (in diesem Fall D2) seinem Kunden nachweisen muss, dass er die Gespräche, die zu der strittigen Forderung geführt haben, tatsächlich selber geführt hat. Im konkreten Fall hatte der Mobilfunkanbieter dem Kunden lediglich sagen können, dass von seinem Anschluss mehrere Tage und Nächte lang, ununterbrochen kostenpflichtige Mehrwertdienste angerufen worden waren. Der Kunde bestritt dies jedoch, denn zu den fraglichen Zeiten wäre er mit Freunden unterwegs gewesen. Der Beklagte selbst vermutete eine Manipulation seines Telefons, etwa durch einen Angriff via Bluetooth. Schauen Sie doch auch mal nach einer Handy-Flatrate !
Das Gericht bezweifelte, dass der Kunde völlig von seinem üblichen Telefonverhalten abgewichen war und tatsächlich eine derartig lange Zeit ununterbrochen hätte telefonieren können. Zur Urteilsfindung kam erschwerend hinzu, dass der Mobilfunkanbieter es unterlassen habe, Details zu den Betreibern der Mehrwertdienste zu nennen. Nicht zuletzt dadurch sei "eine ordnungsgemäße Rechtsverteidigung für den Beklagten nicht möglich", so das Gericht. Das Urteil ist deshalb von großer Bedeutung, weil die Juristen dem Telefonanbieter die Beweislast für die Rechtmäßigkeit der erhobenen Forderung auferlegt haben. In der Vergangenheit mussten bisher immer die Kunden belegen, dass sie die abgerechneten Gespräche nicht selber geführt haben.
Rubrik: Handy Tarife
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