Urteil - Endverbraucher können gegen Werbe-SMS klagen

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19.07.2007

Handy Tarife

Urteil - Endverbraucher können gegen Werbe-SMS klagen

Urteil - Endverbraucher können gegen Werbe-SMS klagenDer Bundesgerichtshof hat in einem heute gesprochenen Urteil, privaten Endverbrauchern ein Auskunftsanspruch dafür eingeräumt, bei Mobilfunk-Providern die Urheber-Daten von Werbe-SMS einzufordern. Damit ist die Grundvoraussetzung geschaffen, dass zukünftig auch Privatpersonen gerichtlich gegen unerwünschte Werbe-SMS vorgehen können. Bisher konnten nur Verbraucherschutzverbände auf dem Gerichtsweg an die Daten kommen. (Az: I ZR 191/04 vom 19. Juli 2007)

Im konkreten Fall hatte ein Rechtsanwalt sich darüber geärgert, dass im ständig Werbe-SMS zugeschickt wurden und er selbst dagegen nichts unternehmen konnte. Er strebte deshalb eine Klage gegen den zuständigen Mobilfunk-Netzbetreiber (T-Mobile) auf Herausgabe der Absendedaten an und bekam heute dieses Recht zugesprochen.

Hintergrund des Prozesses war unter anderem auch eine Gesetzesänderung im "Unterlassungsklage-Gesetz" aus dem Jahr 2002, mit der die Klagerechte der Verbraucher ursprünglich verbessert werden sollten. Die Fassung des Paragrafen 13a fiel jedoch zweideutig aus, wobei es heißt: Privatpersonen sollten nur dann eine Auskunft einklagen können, wenn keine entsprechenden Ansprüche von Verbänden existierten. Diese Formulierung aber geht ins Leere, weil die Verbraucherverbände generell solche Informationsrechte haben.

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Der BGH legte die Vorschrift nun im Sinne des Verbraucherschutzes aus: Handybesitzer können die Herausgabe der Daten der SMS-Absender selbst verlangen, solange nicht ein Verbraucherverband die Rechte der Handynutzer gerichtlich bereits eingeklagt hat.


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