Urteil - Endverbraucher können gegen Werbe-SMS klagendsltarife - DSL Infos, News und Tarife |
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19.07.2007Urteil - Endverbraucher können gegen Werbe-SMS klagen
Im konkreten Fall hatte ein Rechtsanwalt sich darüber geärgert, dass im ständig Werbe-SMS zugeschickt wurden und er selbst dagegen nichts unternehmen konnte. Er strebte deshalb eine Klage gegen den zuständigen Mobilfunk-Netzbetreiber (T-Mobile) auf Herausgabe der Absendedaten an und bekam heute dieses Recht zugesprochen. Hintergrund des Prozesses war unter anderem auch eine Gesetzesänderung im "Unterlassungsklage-Gesetz" aus dem Jahr 2002, mit der die Klagerechte der Verbraucher ursprünglich verbessert werden sollten. Die Fassung des Paragrafen 13a fiel jedoch zweideutig aus, wobei es heißt: Privatpersonen sollten nur dann eine Auskunft einklagen können, wenn keine entsprechenden Ansprüche von Verbänden existierten. Diese Formulierung aber geht ins Leere, weil die Verbraucherverbände generell solche Informationsrechte haben. UMTS als DSL-Alternative mit bis zu 3,6 MBit/s
Der BGH legte die Vorschrift nun im Sinne des Verbraucherschutzes aus: Handybesitzer können die Herausgabe der Daten der SMS-Absender selbst verlangen, solange nicht ein Verbraucherverband die Rechte der Handynutzer gerichtlich bereits eingeklagt hat.
Rubrik: Handy Tarife
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