
Der französische Konzern für Telekommunikationsdienste, die France Telecom sieht sich durch den französischen Wettbewerbsrat erneut mit einer Vertragsstrafe konfrontiert. Die Wettbewerbshüter verhängten jetzt eine Strafe in Höhe von 45 Millionen Euro mit der Begründung, der Konzern habe seine Marktstellung dazu missbraucht, den Mitbewerbern den Einstieg ins
DSL-Geschäft zu erschweren. Die Telekom-Tochter 'T-Online' hatte sich im November 2001 mit entsprechenden Vorwürfen an den französischen Wettbewerbsrat gewandt, sich später jedoch außergerichtlich mit der France Telecom geeinigt.
Unabhängig von der Einigung wurde bei dem französischen Wettbewerbsrat ein Überprüfungsverfahren in Gang gesetzt mit der Folge, dass der France Telecom bereits im November 2005 eine Vertragsstrafe in Höhe von 80 Millionen Euro auferlegt wurde. Die erneute Strafe wird jetzt fällig, weil die France Telecom seine
ADSL-Leitungen für das Breitband-Internet in der Zeit zwischen Januar 2001 und Februar 2002 mehrfach gegen andere Wettbewerber abgeschottet hatte.
In der Begründung heißt es unter anderem: Die France Telecom habe seinen Mitbewerbern ältere und ungenaue Informationen über das vorhandene ADSL-Netz gegeben; die eigenen Vertriebsleute wurden zur gleichen Zeit mit wesentlich besseren Informationen versorgt. Außerdem sei der eigene Vertrieb dazu ermuntert worden, die Konkurrenz gegenüber den Kunden schlechtzumachen.
Die France Télécom besaß nach der Einführung des ADSL-Netzes im Jahre 1999 quasi ein Monopol auf das Netz und weigerte sich lange Zeit, den Konkurrenten Großhandelsrabatte zu gewähren. Insgesamt sammelten sich bei der France Telecom bisher zehn zahlungspflichtige Strafverfahren an, so viel, wie kein anderes Unternehmen in dieser Branche.
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