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20.11.2007Einstweilige Verfügung - Vodafone könnte iPhone-Verkauf unterbinden Seit der Einführung des Apple-iPhone-Handys am 09.November 2007 in Deutschland und Großbritannien ist eine neue Ära auf dem europäischen Mobilfunk-Markt eingeläutet worden. Erstmalig in der Geschichte des Mobilfunkgeschäftes versucht ein Handy-Hersteller, den Mobilfunkbetreibern, aber auch den Endverbrauchern vorzuschreiben, zu welchen Konditionen ein Handy und die dazugehörigen Mobilfunktarife genutzt werden dürfen und diese Konditionen sind nach den Apple-Vorgaben sehr eng eingegrenzt. So verlangt Apple den eigenen Vertriebspartnern beispielsweise eine Garantie für eine Mindestabnahme ab, hat Beteiligungen an den laufenden Mobilfunkeinnahmen durchgesetzt, schreibt vor, dass die Geräte nur in Verbindung mit ganz bestimmten Mobilfunkverträgen genutzt werden dürfen und untersagt eine Freischaltung der SIM-Lock-Sperre selbst nach Ablauf von zwei Jahren. Obwohl das Geschäft mit dem Apple-iPhone-Handy nach den USA-Zahlen (es wurden innerhalb von nur 73 Tagen über eine Million Handys mit Mobilfunkverträgen verkauft) ein sehr lukratives Geschäft zu werden schien, hat der weltweit zweitgrößte Mobilfunk-Netzbetreiber 'Vodafone' die Verhandlungen mit Apple und dem iPhone abgebrochen und das iPhone-Geschäft der Konkurrenz überlassen. In Großbritannien einigte sich die Telefonica-Tochter 'O2' mit Apple und in Deutschland die Telekom-Tochter 'T-Mobile'. Vodafone brachte stattdessen das Samsung-Handy 'F700' mit der Markenbezeichnung 'Qbowl' auf den Markt, und zwar ebenfalls am 09.November 2007.
Joussen geht aber noch einen Schritt weiter, sein Unternehmen hat jetzt eine Einstweilige Verfügung gegen T-Mobile erwirkt und könnte seinem Rivalen verbieten, das iPhone weiterhin ausschließlich nur mit der elektronischen SIM-Lock-Sperre anzubieten. Die Apple-Konditionen schreiben nämlich vor, dass die iPhone-Handys selbst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren, >>nicht<< für andere Mobilfunknetze und -tarife freigeschaltet werden dürfen. Einen Verkaufsstopp des iPhones verlangt Joussen nicht. Joussen: "Wenn ich den Vertrieb (des iPhones) unterbinden will, dann hätte ich das schon tun können. Wir wollen, dass das iPhone für alle >>ohne<< Vertragsbindung erhältlich ist." Joussen wird aber noch konkreter und meint: "Ich will mit der Einstweiligen Verfügung geklärt haben, ob diese Koppelgeschäfte erlaubt sind." Der Vodafone-Manager befürchtet, dass zukünftig auch andere Handy-Hersteller dem Beispiel von Apple folgen könnten und dies würde den Markt massiv verändern. Laut Vodafone wurde die Einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg erwirkt. Ein Telekom-Sprecher bestätigte den Eingang der Einstweiligen Verfügung und kann nun Widerspruch einlegen. In einem Einstweiligen Verfahren ist nun mit einer Entscheidung zu rechnen und diese erwartet Joussen in gut zwei Wochen. Lesen Sie auch: - T-Mobile iPhone oder Vodafone Qbowl?
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