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17.01.2008

Provider News

Schlappe für mobilcom - Milliardenklage abgewiesen

Schlappe für mobilcom - Milliardenklage abgewiesenIm Jahre 2000 hatte der deutsche Mobilfunk-Service-Provider 'Mobilcom' in Kooperation mit dem französischen Mobilfunk-Riesen 'France-Télécom' eine von insgesamt sechs UMTS-Lizenzen für Deutschland erworben und zahlte dafür mehr als acht Milliarden Euro. Die France-Télécom stieg im Jahre 2002 aus dem Gemeinschaftsprojekt aus und stürzte mobilcom damit in eine schwere Krise: mobilcom konnte den Aufbau des UMTS-Netzes nicht finanzieren, musste dann letztendlich die Lizenz zurückgeben und der mobilcom-Firmengründer 'Gerhard Schmid' ging privat in Insolvenz.

In der Folgezeit versuchte mobilcom, bzw. Schmid, Schadensbegrenzung zu betreiben. Zunächst wurde versucht, die Lizenzzahlungen an die Bundesnetzagentur als steuerpflichtige Ausgaben deklarieren zu lassen, um wenigstens noch die Vorsteuer aus den geleisteten Milliardenzahlungen aufrechnen zu können, doch diese Klage scheiterte und dem Bund blieben Milliardenzahlungen an Steuererstattungen erspart.

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Zeitgleich initiierte Gerhard Schmid eine Schadensersatzklage gegen die France-Télécom in Höhe von gut 7,2 Milliarden Euro, doch auch hier erlitt Schmid eine Schlappe: Gestern wies das Frankfurter Landgericht die Klage gegen die France-Telecom als unbegründet zurück. Es seien "wirksame wechselseitige Verzichtserklärungen" über Ausgleichszahlungen im Fall möglicher Verluste zwischen mobilcom und France Télécom abgegeben worden, begründete der Vorsitzende Richter der 4. Zivilkammer, Christoph Hefter. Diese seien auch nicht wirksam angefochten worden. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt werden. (Az: 2-04 O 412/04)


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