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17.01.2008Schlappe für mobilcom - Milliardenklage abgewiesen
In der Folgezeit versuchte mobilcom, bzw. Schmid, Schadensbegrenzung zu betreiben. Zunächst wurde versucht, die Lizenzzahlungen an die Bundesnetzagentur als steuerpflichtige Ausgaben deklarieren zu lassen, um wenigstens noch die Vorsteuer aus den geleisteten Milliardenzahlungen aufrechnen zu können, doch diese Klage scheiterte und dem Bund blieben Milliardenzahlungen an Steuererstattungen erspart. Schauen Sie doch auch mal nach einer Handy-Flatrate !
Zeitgleich initiierte Gerhard Schmid eine Schadensersatzklage gegen die France-Télécom in Höhe von gut 7,2 Milliarden Euro, doch auch hier erlitt Schmid eine Schlappe: Gestern wies das Frankfurter Landgericht die Klage gegen die France-Telecom als unbegründet zurück. Es seien "wirksame wechselseitige Verzichtserklärungen" über Ausgleichszahlungen im Fall möglicher Verluste zwischen mobilcom und France Télécom abgegeben worden, begründete der Vorsitzende Richter der 4. Zivilkammer, Christoph Hefter. Diese seien auch nicht wirksam angefochten worden. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt werden. (Az: 2-04 O 412/04)
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