Österreich – Streit um Eletrosmog-Studie eskaliert
Anfang Februar 2008 wurde in Österreich eine Studie zum Thema "Gesundheitsrisiko Mobilfunk" veröffentlicht, die vom Umweltmediziner ‘Gerd Oberfeld‘ im Auftrag des Gesundheitsressorts des Landes Steiermark durchgeführt wurde. In dieser Studie wurden die Krankheitsbilder Personen untersucht, die sich in der Zeit von 1984 bis 1997 um eine Mobilfunk-Sendeanlage in der Region Vasoldsberg/Hausmannstätten (Bezirk Graz) aufgehalten hatten.
Laut Studie hat Oberfeld festgestellt, dass es in einem Radius von etwa 200 Metern um den besagten Sendemast tatsächlich zu einer erhöhten Krebserkrankung unter der Bevölkerung gekommen sei. Keine zwei Wochen später wurde diese Studie von der Mobilkom Austria (Rechtsnachfolger des damaligen Betreibers ‘Post und Telegraphenverwaltung’) angezweifelt. Die lapidare Begründung: In der besagten Zeit habe es am besagten Standort überhaupt keine Sendeanlage für das (damalige) C-Netz gegeben. Weiter hieß es seinerzeit, am betreffenden Standort habe es lediglich 1994 eine provisorische Sendeanlage für das D-Netz gegeben, diese sei aber nur für ein halbes Jahr in Betrieb gewesen.
Oberfeld konterte, er wüsste definitiv, das es am untersuchten Standort besagte Sendeanlagen gegeben habe, dies sei ihm einerseits von Anwohnern bestätigt worden, andererseits hätte ihm sogar ein Techniker, der damals für diese Anlage zuständig gewesen sei, weitere technische Details nennen können. Einer Forderung der Mobilkom Austria, er möge seine Untersuchung zurückrufen, würde er nicht folgen.
Jetzt droht die Mobilkom Austria mit rechtlichen Schritten und stellt dem streitbaren Mediziner per anwaltlichem Schreiben ein Ultimatum. In diesem Schreiben wird Oberfeld aufgefordert, die im Auftrag der steirischen Landessanitätsdirektion erstellte Studie bis heute, 10. März, öffentlich zu widerrufen. Sollte dies nicht geschehen, so das Schreiben, würde die vom Rechtsanwalt vertretende Mandantin rechtliche Mittel (sprich Klage) in Anspruch nehmen. Zusätzlich würde man sich auch die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen vorbehalten.
Gerd Oberfeld, der selbst kein Handy besitzt, weist die Vorwürfe gegenüber der Tageszeitung "Die Presse" zurück und bekräftigt noch einmal, dass er die Studie nicht widerrufen wird.
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