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08.05.2008

Sonstige Meldungen

Bundesnetzagentur - kein Missbrauch bei Telekom-'TAL'-Freischaltung

Bundesnetzagentur - kein Missbrauch bei Telekom-'TAL'-FreischaltungZum Ende des Jahres 2007 klagten immer mehr DSL-Provider über unbearbeitete DSL-Anträge ihrer Kunden. Teilweise mussten DSL-Kunden bis zu drei Monate warten, um überhaupt einen DSL-Zugang freigeschaltet zu bekommen. Aus einer internen Analyse des Providers HanseNet (Alice-DSL) sollen in dieser Zeit sogar bis zu 25 Prozent der Neukunden ihren Antrag zurückgezogen haben, bevor die DSL-Freischaltung überhaupt erfolgt war.

Der Grund für dieses Problem lag in einem Auftragsrückstau der Deutschen Telekom, die für die so genannte "letzte Meile" (also die Strecke zwischen dem letzten Verteilerkasten bis zur Steckdose im Haus des Kunden) verantwortlich ist und auf Antrag der Fremd-Provider so genannte Teilnehmeranschlussleitungen freizuschalten hat. Hierbei sollen bei der Deutschen Telekom gut 300.000 Anträge "auf Halde gelegen" haben.

Im Dezember 2007 dann, hatten sich sowohl die 'Telefonica' als auch die Vodafone-Tochter 'Arcor' bei der Bundesnetzagentur beschwert und der Deutschen Telekom unterstellt, sie würden die TAL-Bearbeitung bewusst verschleppen und damit den Wettbewerb behindern. Die Telekom erwiderte, das Problem läge ausschließlich an der Tatsache, dass die Fremdprovider ihre monatlichen Kontingente für TAL-Freischaltungen einfach zu gering angemeldet hätten. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die benötigten Kontingente von den Fremdprovidern aus den vorangegangenen Monaten geschätzt und weiter gegeben.

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Aufgrund der Beschwerden der Fremd-Provider änderte die Bundesnetzagentur einerseits das Meldeverfahren für benötigte TAL-Kontingente, andererseits leitete sie gegen die Deutsche Telekom ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Missbrauchs und Wettbewerbsbehinderung ein. Zwischenzeitlich können die Fremd-Provider ihre Kontingente frei anmelden, haben allerdings "Strafgebühren" für jede Anschlussleitung zu zahlen, die sie im angemeldeten Monat nicht abgenommen haben.

Im Falle des Missbrauchsverfahrens hat die Bundesnetzagentur heute ihre Entscheidung veröffentlicht: Das Verfahren ist ohne weitere Konsequenz für die Telekom eingestellt. Als Begründung heißt es: Die Telekom habe einerseits den Auftragsstau relativ schnell abgebaut, andererseits habe sie die Bedingungen für die TAL-Vorbestellung und Bereitstellung selbst verbessert. Außerdem hat die Telekom der Bundesnetzagentur eine Selbstverpflichtungserklärung vorgelegt, nach der sie verbesserte vertragliche Bedingungen für die TAL-Bereitstellung diskriminierungsfrei allen Nachfragern anbieten werde. Damit habe die Telekom den Missbrauchsvorwurf selbst beseitigt.

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