Handy-Verbot am Steuer - Verfassungsbeschwerde abgewiesen

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10.05.2008

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Handy-Verbot am Steuer - Verfassungsbeschwerde abgewiesen

Handy-Verbot am Steuer - Verfassungsbeschwerde abgewiesenZwischenzeitlich dürften die meisten Personen eingesehen haben, dass man während der Autofahrt kein Mobilfunktelefon benutzen sollte. Einerseits hat der Gesetzgeber das Telefonieren während der Fahrt unter Bußgeldandrohung verboten, andererseits liest man immer wieder Meldungen über schwere Verkehrsunfälle, die durch unachtsame Fahrzeugführer verursacht werden, weil diese durch ein Mobilfunktelefon abgelenkt wurden.

Trotz aller sachlichen Begründungen gibt es immer noch Menschen, die sich ein derartiges Verbot nicht bieten lassen möchten und sogar den Weg bis zum Bundesverfassungsgericht nicht scheuen, um sich ihre gefühlte Bevormundung durch den Staat nicht gefallen zu lassen. So geschehen mit einer Verfassungsbeschwerde, die eine Rechtsanwältin aus Hamburg auf den Weg gebracht hatte. Diese Rechtsanwältin war der Meinung, dass ein vorgeschriebenes Handy-Verbot während der Fahrt ein Eingriff in das Leben der Bürger bedeutet und somit gegen die Verfassung verstößt. Die besagte Rechtsanwältin war bereits zum vierten Mal mit dem Handy am Steuer erwischt worden, bei der ihr aufgrund ihrer Hartnäckigkeit ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro zugestellt wurde.

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Nachdem sich zuvor bereits drei juristische Stellen mit dem Fall beschäftigt hatten (Bußgeldbescheid Stadt Hamburg, Urteil Amtsgericht Hamburg und Beschluss Oberlandesgericht Hamburg), hieß es nun vom Bundesverfassungsbericht: "Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat einstimmig beschlossen: Die Verfassungsbeschwerde wird >>nicht<< zur Entscheidung angenommen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar." Angesichts der Tatsache, dass sich die Beschwerdeführerin immer wieder über die Rechtsvorschriften hinweg gesetzt hat, sei die Erhöhung der Regelbuße auf das Sechsfache angemessen.

Damit ist der Weg der Beschwerdeführerin durch die Instanzen beendet: Auch das Bundesverfassungsgericht rettet sie nicht vor einem Bußgeld wegen Telefonierens mit dem Mobiltelefon am Steuer.


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