Analoge Schnurlostelefone ‘der ersten Generation’ werden verboten
Die ersten offiziell in Deutschland erlaubten Schnurlos-Telefone aus den 1990er Jahren, sind ab 2009 verboten. -DAS- geht aus einem Bericht des NDRs hervor, die sich auf eine Meldung der Bundesnetzagentur beziehen. Laut Bundesnetzagentur müssen bestimmte analogen Geräte, wie beispielsweise von Siemens oder Panasonic ersetzt werden, weil die Frequenz, auf der sie bis jetzt funken, neu vergeben werden, und zwar an die deutschen Mobilfunk-Netzbetreiber.
Betroffen von dem "Verbot" sind Geräte mit der technischen Standard-Bezeichnung "CT1+" und "CT2". Besonders "CT1+"-Geräte seien bis heute noch vielfach in Gebrauch, so der NDR-Bericht. "CT1+"-Geräte haben sich einerseits als besonders langlebig erwiesen, andererseits gelten diese Telefone als besonders strahlungsarm. Immer noch werden von Händlern deshalb Restbestände angeboten.
Die Frequenzen für diese Telefone werden nun neu vergeben und das heißt für den Endverbraucher: Telefon entsorgen, selbst wenn das Gerät noch einwandfrei funktionieren sollte. Wenn das Telefon nach dem 31.12.2008 benutzt wird, kann es zu Störungen im Funknetz kommen und die Ursachenforschung durch die Mobilfunk-Netzbetreiber wird den Verursachern dann in Rechnung gestellt. "Das kostet dann schnell mal mehr als 1.000 Euro", so Rudolf Boll, Sprecher der Netzbehörde. Außerdem, so Boll weiter, verstoße man gegen das Telekommunikationsgesetz und könne wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden.
Wenn Sie wissen möchten, ob auch Sie noch eines der alten Telefone in Betrieb haben, müssen Sie schon in die Betriebsanleitung schauen, denn auf den Geräten selber ist nicht vermerkt, für welchen Standard das Gerät ausgelegt ist. Besitzen Sie Ihre Betriebsanleitung nicht mehr, so hilft auch der Fachhandel mit entsprechenden Auskünften.
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