75 Privatgespräche mit dem Dienst-Handy - Fristlose Kündigungdsltarife - DSL Infos, News und Tarife |
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09.06.200875 Privatgespräche mit dem Dienst-Handy - Fristlose Kündigung Mehr und mehr gehen Arbeitgeber dazu über, ihren Angestellten Mobilfunkgeräte zur Verfügung zu stellen, doch ein Dienst-Handy ist nicht dazu bestimmt, Privatgespräche zu führen. -DAS- entschied jetzt das Amtsgericht Kassel in einem Arbeitsrechtsstreit. Im genannten Fall hatte ein Arbeitgeber festgestellt, dass ein Angestellter Privatgespräche über eines der ausgegebenen Dienst-Handys geführt, und nicht als Privatgespräche abgerechnet hatte. Der Arbeitgeber erteilte seinem Angestellten darauf hin eine schriftliche Abmahnung und ließ sich gleichzeitig eine Mitarbeiterinformation unterschreiben, in der noch einmal auf das Verbot hingewiesen wurde. Im Schreiben hieß es, lediglich in Ausnahmesituationen sei es im Einzelfall gestattet, das Dienst-Handy für Privatgespräche zu nutzen. Diese Gespräche seien aber zu melden und auch zu bezahlen.
Der zuständige Richter im Amtsgericht gab nun dem Arbeitgeber Recht. Es heißt, umfangreiche, unerlaubte und heimliche Privattelefonate auf Kosten des Arbeitgebers erlauben es, eine außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers zu rechtfertigen. Nachdem der Arbeitnehmer sein Verhalten, trotz Abmahnung, nicht geändert hat, sei es dem Arbeitgeber nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis bis zum Ende einer ordentlichen Kündigung aufrechtzuerhalten (Az.: fünf Ca 349/05).
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