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17.06.2008Bald auch Handys in Berliner Gefängnissen ohne Empfang
Um geschmuggelte Handys in Haftanstalten unschädlich zu machen, hat bereits das Land Baden-Württemberg ein Gesetz erlassen, das es erlaubt, so genannte Störsender in Haftanstalten anzubringen. Nun will auch das Land Berlin ein Gesetz erlassen, um die Nutzung von Mobilfunkgeräten in den dortigen Haftanstalten generell zu unterbinden. Das so genannte "Mobilfunkverhinderungsgesetz" liegt jetzt als Gesetzesentwurf vor und beinhaltet lediglich drei Paragraphen. Allerdings ist diesem Entwurf ein vierseitiger Text beigefügt, der detailliert erläutert, warum unerlaubte Mobilfunkgespräche der Gefängnisinsassen eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Mobilfunk-Prepaid: Community-Gespräche schon ab 3 Cent/Minute!
Kritiker meinen, dass derartige Systeme auch den Mobilfunkverkehr außerhalb der Gefängnismauern einschränken könnten. Im Entwurf heißt es dazu: "Die erforderliche Beschränkung der räumlichen Wirkung eingesetzter Mobilfunkblocker auf das Gelände der Justizvollzugsanstalt wird durch exaktes Einmessen und dezentrale Installation der Anlagen sichergestellt."
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