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17.06.2008

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Bald auch Handys in Berliner Gefängnissen ohne Empfang

Bald auch Handys in Berliner Gefängnissen ohne Empfang Schon seit längerer Zeit wird darüber diskutiert, dass Mobilfunkgeräte zwar in Justizvollzugsanstalten verboten sind, dennoch immer wieder Handys eingezogen werden müssen, weil Besucher der Strafgefangenen es schaffen, Geräte einzuschmuggeln. Besonders in den Berliner Anstalten war Kritik laut geworden, so dass die Justizsenatorin Gisela von der Aue beinahe ihren Hut hätte nehmen müssen.

Um geschmuggelte Handys in Haftanstalten unschädlich zu machen, hat bereits das Land Baden-Württemberg ein Gesetz erlassen, das es erlaubt, so genannte Störsender in Haftanstalten anzubringen. Nun will auch das Land Berlin ein Gesetz erlassen, um die Nutzung von Mobilfunkgeräten in den dortigen Haftanstalten generell zu unterbinden.

Das so genannte "Mobilfunkverhinderungsgesetz" liegt jetzt als Gesetzesentwurf vor und beinhaltet lediglich drei Paragraphen. Allerdings ist diesem Entwurf ein vierseitiger Text beigefügt, der detailliert erläutert, warum unerlaubte Mobilfunkgespräche der Gefängnisinsassen eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.

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Kritiker meinen, dass derartige Systeme auch den Mobilfunkverkehr außerhalb der Gefängnismauern einschränken könnten. Im Entwurf heißt es dazu: "Die erforderliche Beschränkung der räumlichen Wirkung eingesetzter Mobilfunkblocker auf das Gelände der Justizvollzugsanstalt wird durch exaktes Einmessen und dezentrale Installation der Anlagen sichergestellt."

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