Klage - 'Unitymedia' rudert bei Preiserhöhung zurückdsltarife - DSL Infos, News und Tarife |
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25.06.2008Klage - 'Unitymedia' rudert bei Preiserhöhung zurück Zum 01. Januar dieses Jahres hatte der in Nordrhein-Westfalen und Hessen tätige Kabelnetzbetreiber 'Unitymedia' seine Tarifpreise für bestehende Kundenverträge für Kabelanschlüsse von 15,49 Euro auf 17,90 Euro einseitig erhöht. Das Unternehmen berief sich bei der Preiserhöhung auf eine Preiserhöhungsklausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nach Beschwerden von Endverbrauchern wurde die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen tätig und schickte dem Kabelnetzbetreiber eine Abmahnung, mit der Aufforderung einer Unterlassungserklärung zu unterschreiben, ins Haus. Gleichzeitig empfahl die Verbraucherzentrale den Unitymedia-Kunden, gegen die Preiserhöhung Widerspruch einzulegen und die Erhöhung nur unter Vorbehalt zu akzeptieren und zu bezahlen. Das Unternehmen weigerte sich, die angeforderte Erklärung zu unterschreiben und so kam es zu einem Prozess vor dem Kölner Landgericht.
Kunden, die von der genannten Preiserhöhung betroffen sind, können sich ein Musterschreiben für die Rückforderung der zuviel gezahlten Beitrage von der Website der Verbraucherzentrale herunterladen.
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