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21.10.2005

Sonstige Meldungen

Mobile Payment Opfer - debitel hilft bei Erstattung

debitel erstattet an Payment-OpferMitte Oktober wurde durch die ARD Fernsehsendung plusminus bekannt, dass Mobilfunk-Kunden aller Mobilfunkbetreiber von bestimmten "Dienste-Anbietern" getäuscht wurden und über das sogenannte Mobil-Payment Schäden zwischen 20,00 und 200,00 Euro erlitten haben. Alleine bei dem Mobilfunkunternehmen O2 Germany soll es über 8.000 geschädigte Kunden gegeben haben; plusminus sprach bei T-Mobile sogar von 20.000 geschädigten Kunden. Sofort nach Bekannt werden des Vorfalles erklärte der Mobilfunkbetreiber O2 Germany sich bereit, seinen geschädigten Kunden den entstandenen Schaden zu erstatten, T-Mobile und E-Plus zogen einen Tag später nach und zuletzt folgte dann auch Vodafone .

Nun meldete sich der Stuttgarter Provider debitel zu Wort und erklärte, dass auch sie ihren Kunden bei der Erstattung möglicher Schäden helfen werden. Während die drei Netzbetreiber T-Mobile, Vodafone und E-Plus nur dann die strittigen Kosten gutschreiben, wenn der Kunde sich entsprechend beschwert, folgt debitel hier dem Beispiel von o2 Germany, die die Kosten nach eigenen Angaben ungefragt allen Kunden auf der nächsten Rechnung erstatten wollen. Angesichts der Tatsache, dass sehr viele Kunden die erhöhten Rechnungen bereits stillschweigend akzeptiert haben, ist debitel alleine durch diese Ankündigung sehr empfehlenswert.

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Wie es von debitel heißt, hätte der Provider in den vergangenen Tagen bereits Erstattungen von direkten Kundenanfragen veranlasst, man würde aber nun, aufgrund veränderter Vertragssituationen, zu einer pauschalen Erstattung übergehen. Ausdrücklich weist debitel allerdings auf darauf hin, dass nicht Summen aller Handy-Payment-Dienste erstattet werden, sondern nur die Belastungen von unseriösen Dienstleistern. Sofern aber ein Kunde meint, er wäre außerhalb der bekannten Abzocker-Dienste von einem bisher unbekannten Dienst zu Unrecht abgezockt worden, könnten aber auch diese Kunden sich bei debitel melden und eine eventuelle Rückerstattung beantragen.



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