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13.11.2008Telefon-Werbung - Entwurf zur Gesetzesänderung wird kritisiert
Dem Telefon-Terror muss ein Ende gesetzt werden, darüber sind sich eigentlich alle einig. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes erstellen lassen. Vornehmlich geht es bei dieser Vorlage um den Schutz vor Belästigungen des Endverbrauchers durch ungewollte Werbeanrufe und um den Schutz vor den Folgen untergeschobener Verträge. Hier finden Sie DSL-und VoIP-Komplett-Pakete im Vergleich
Nach der Vorlage sind insgesamt 50.000 Euro Bußgeld für unerlaubte Telefonwerbung vorgesehen und bis zu 10.000 Euro für die Unterdrückung der Rufnummer durch Call-Center. Bei telefonisch abgeschlossenen Abo- oder Handy-Verträgen soll der Kunde zukünftig ein Widerrufsrecht bekommen. Im Fall von langfristigen Verträgen (zum Beispiel beim Wechsel des Telefon- oder Stromanbieters), benötigt die Firma oder der Dienstleister zukünftig eine schriftliche Bestätigung des Kunden, damit der Vertrag rechtswirksam wird. Von der Opposition wird dieser Entwurf dennoch kritisiert. So meinte die Linke-Abgeordnete 'Karin Binder' beispielsweise, das geplante Bußgeld sei noch viel zu niedrig. Derartige 'Strafen' würden die Telefonwerber letztlich aus der sprichwörtlichen Portokasse zahlen können. Auch den Ländern gehen die Maßnahmen nicht weit genug. Sie fordern eine schriftliche Bestätigung >>aller<< Telefongeschäfte, doch dies lehnte die Bundesregierung ab. Die FDP hingegen unterstützt die Gesetzesvorlage. FDP-Fraktionsvorsitzende, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte: "Wir verfolgen ein gemeinsames Ziel."
Rubrik: Sonstige Meldungen
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