Urteil – TAL-Miet-Preis jahrelang zu hoch berechnet?
Das Telefonnetz der Deutschen Telekom wird bekanntlich auch für Breitband-Internet genutzt. Möchte ein Telekom-Konkurrent den Endkunden mit seinen Diensten versorgen, kommt er zumeist nicht umhin, die Kupfer-Doppelader (CuDa) der Telekom, zwischen dem letzten Hauptverteiler in der Ortsvermittlungsstelle und der so genannten "Telekommunikationsanschlusseinheit" (TAE), die sich in der Wohnung des Kunden befindet, anzumieten.
"Teilnehmeranschlussleitung" (TAL) nennt man diese Strecke, im Volksmund auch ‘letzte Meile‘ genannt. Für diese Strecke darf die Deutsche Telekom "Mietgebühren" verlangen, deren Höhe im jährlichen Turnus von der Bundesnetzagentur neu festgesetzt wird. Als Basis für die Berechnungsgrundlage galt immer der mögliche Herstellungspreis für die Wiederbeschaffung eines derartigen Netzes.
Diese Berechnungsgrundlage für den so genannten TAL-Preis wurde im Jahre 1999 von mehreren Telekom-Wettbewerbern beanstandet, allen voran die heutige Versatel AG (früher VEW Telnet bzw. Tesion) und die EWE Tel aus Oldenburg. Diese Provider hatten seinerzeit auch eine Klage vor dem Kölner Verwaltungsgericht auf den Weg gebracht, die heute mit einem Urteilsspruch entschieden wurde.
Die Richter vom Verwaltungsgericht entschieden: Der Mietpreis für die so genannte ‘letzte Meile’ (TAL) wurde falsch berechnet. Die Berechnung, so die Richter, hätte nicht aufgrund eines möglichen Wiederbeschaffungswertes erfolgen dürfen, sondern aufgrund der, der Telekom, tatsächlich entstandenen Kosten. Die für das Netz aufzuwendenden Kosten für Instandhaltung seien wesentlich niedriger als ein kompletter Neuausbau und somit sei die bisherige Berechnungsgrundlage zu hoch und somit falsch.
Der derzeitige TAL-Preis liegt bei 10,50 Euro und muss ab April 2009 neu verhandelt werden. Aufgrund des jetzt ergangenen Urteils ist zu erwarten, dass sich der TAL-Preis wesentlich senken wird; die Telefonica als Alternativer Netzbetreiber hat bereits angekündigt, einen TAL-Preis von 7,50 Euro netto zu fordern. Auf die Deutsche Telekom könnten aufgrund des jetzigen Urteils erhebliche Rückforderungen zukommen.
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