Schnurlos-Telefone nach 'CT1+' und 'CT2' ab 2009 verboten!dsltarife - DSL Infos, News und Tarife |
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02.01.2009Schnurlos-Telefone nach 'CT1+' und 'CT2' ab 2009 verboten!Mit dem Jahreswechsel 2008 / 2009 sind treten verschiedene Gesetze in Kraft, die nicht immer nur positive Auswirkungen auf den Bürger haben. Während das Kindergeld erhöht wird, gilt ab 2009 beispielsweise die so genannte Abgeltungssteuer oder Verkehrssünder müssen zukünftig mit drastisch erhöhten Strafzahlungen rechnen. Haben Sie seit Jahren ein schnurloses Telefon nach den analogen Standards 'CT 1+' bzw. 'CT 2' und telefonieren auch weiterhin mit diesen Geräten, riskieren Sie jetzt auch unter Umständen ein Bußgeld oder ein Verfahren wegen Störung öffentlicher Kommunikationsnetze. Die Nutzung derartiger Schnurlos-Telefone ist nämlich ab dem 01.01.2009 verboten. Die von der Regulierungsbehörde hierfür zugewiesenen Frequenzen wurden zum 01.01.2009 aufgehoben und sollen zukünftig für andere Dienste genutzt werden. Gerade die analogen Schnurlos-Telefone wurden von vielen Menschen immer noch gerne genutzt, weil sie im Gegensatz zu den DECT-Telefonen keine permanenten elektromagnetischen Funkstrahlen aussenden. Mobilfunk-Prepaid: Community-Gespräche schon ab 3 Cent/Minute!
Zwar will die Bundesnetzagentur "... mit einem besonderen Augenmaß ...", derartige Geräte für eine Übergangszeit noch dulden und die Behörde will auch keine Funkfahnder losschicken, um entsprechend genutzte Geräte auszuspüren, doch könnten auf dem Betreiber derartiger Anlagen doch Kostenrechnungen zukommen. Dies würde unter anderem dann zutreffen, wenn Mobilfunknutzer über Störungen klagen und die Störungsstellen die Ursache der Störungen ausfindig machen müssen.
Lesen Sie hierzu eine "kleine Anfrage" an die Bundesregierung:
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