Telekom-Eilklage könnte Breitband-Initiative verzögern

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01.07.2009

DSL-Tarif Infos

Telekom-Eilklage könnte Breitband-Initiative verzögern

Telekom-Eilklage könnte Breitband-Initiative verzögernAnfang März diesen Jahres entschied die Bundesnetzagentur, dass die Deutsche Telekom ihren Konkurrenten den Zugriff auf die so genannte Teilnehmeranschlussleitung (TAL) auch an Schaltverteiler gewähren muss, die sie unter Umständen selber nicht in Anspruch nimmt. Diese Vorgabe wertet die Telekom als Benachteiligung gegenüber den Konkurrenten. Telekom Finanzchef Timotheus Höttges moniert, dass die Kosten für die geforderte Aufrüstung nicht in voller Höhe erstattet werden. Dies käme eine Subvention der Wettbewerber, zulasten der Telekom, gleich und stelle eine "rechtswidrige Verpflichtung" dar.

Entsprechend dieser Haltung klagt die Telekom gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur in Form einer Eilklage vor dem Verwaltungsgericht Köln. Zwischenzeitlich hat nämlich der Konkurrent Eifel-Net bei der Telekom angeklopft und fordert entsprechende Übergabepunkte für den weiteren Ausbau des eigenen Versorgungsnetzes, speziell in ländlichen Regionen.

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Die Telekom sieht sich durch die Vorgaben der Bundesnetzagentur immer mehr im Nachteil. Ebenfalls im März 2009 hatte die Bundesnetzagentur die TAL-Miete noch einmal um 30 Cent/Anschluss gesenkt. Die Telekom hatte eine Erhöhung der Miete von 10,50 Euro auf 12,90 Euro beantragt, die Bundesnetzagentur hatte die Miete auf 10,20 Euro reduziert. Gerade aber in Hinblick auf eine mögliche Erhöhung der Einnahmen hatte die Telekom zusätzliche Investitionen für den Ausbau des Breitbandnetzes in Aussicht gestellt. Nach der Bekanntgabe der neue TAL-Miet-Preise hatte die Telekom sich das Recht vorbehalten, die Investitionsplanungen noch einmal zu überdenken.

Bei der Teilnehmeranschlussleitung handelt es sich um den Übergabepunkt der letzten Strecke zwischen der Hauptleitung und den Hausanschluss des einzelnen Kunden.


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