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DSL Kündigungsrecht bei zu langer Wartezeit



Aus einem Bericht des Fernsehsenders ntv (Link: http://www.ntv.de/) geht hervor, dass DSL-Kunden, die zu lange auf ihren DSL-Anschluss (Link: http://www.dsltarife.net/dsl-tarife-1.html) warten müssen, ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht haben. Wer also seinen, kurz zuvor eingegangenen, Vertrag vorzeitig wieder lösen möchte, kann dies unter besonderen Umständen (wie zu lange Wartezeit auf seine DSL-Freischaltung) tun, muss dem Proider allerdings eine vorherige Frist setzen. Üblicherweise betragen solche Fristen zwei bis drei Wochen. Kann der Provider in dieser Zeit den DSL-Anschluss immer noch nicht freischalten, so kann der Kunde von seinem Vertrag zurücktreten.

Mit dieser Regelung soll unter anderem vermieden werden, dass aggressiv beworbene DSL-Tarife (Link: http://www.dsltarife.net/dsl-flatrate-1.html) potentielle Kunden binden, nur weil der DSL Provider (Link: http://www.dsltarife.net/dsl-provider-1.html) seine vorher getätigten Werbeversprechungen nicht einhalten kann.


Beitrag aus der Rubrik Sonstige Meldungen



Artikel von http://www.dsltarife.net/
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