Artikel drucken20.11.2007 |
Vodafone - iPhone-Vermarktungsrecht wird nur für Deutschland geprüft |
Am gestrigen Montagabend wurde bekannt, dass der deutsche Mobilfunk-Netzbetreiber 'Vodafone' eine Einstweilige Verfügung (Link: http://www.dsltarife.net/news/3934.html) gegen die deutsche T-Mobile hinsichtlich der Apple-iPhone-Vermarktung erwirkt hat. Vodafone will durch die Einstweilige Verfügung prüfen lassen, inwieweit die, von Apple vorgeschriebenen, Kopplungsgeschäfte (das iPhone ist nur in Kombination mit einem Mobilfunkvertrag von T-Mobile nutzbar) rechtlich unbedenklich sind. Ein Vermarktungsstopp will Vodafone durch diese Verfügung zunächst nicht erwirken. In Ergänzung zu der gestrigen Meldung heißt es heute, der Vodafone-Konzern (die Muttergesellschaft befindet sich in Großbritannien) habe derzeit nicht geplant, entsprechende iPhone-Vermarktungsbedingungen in anderen europäischen Ländern prüfen zu lassen. Der regulatorische Rahmen in Deutschland sei zudem ein anderer, als beispielsweise in Großbritannien oder in anderen europäischen Ländern. Die Deutsche T-Mobile, die den Eingang der Einstweiligen Verfügung bereits gestern bestätigt hat teilte mit, dass die Verfügung derzeit rechtlich geprüft wird. Ein Telekom-Sprecher meinte heute, die Mobilfunksparte werde auf die juristischen Schritte des Konkurrenten entsprechend reagieren, das Apple-iPhone-Handy wird es deshalb aber weiterhin nur exklusiv bei T-Mobile geben. UMTS als DSL-Alternative mit bis zu 3,6 MBit/s Beitrag aus der Rubrik Sonstige Meldungen Artikel von http://www.dsltarife.net/
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