Artikel drucken21.12.2007 |
666net verlangt für die Surfstunde über 60 Euro! |
Immer noch gibt es in Deutschland viele Bundesbürger, die an ihrem Wohnort keinen Breitband-Internet-Zugang verfügbar haben (zumeist DSL) und sich notgedrungen über ihre Analog- bzw. ISDN-Telefonverbindung ins Internet einwählen müssen. Pauschaltarife (Flatrates) gibt es kaum und viele User behelfen sich damit, Internet-Zugangs-Provider in Anspruch zu nehmen, die so genannte "Internet-by-Call"-Dienste anbieten. Das heißt, der Provider bietet einen Internet-Zugang und verlangt für die Nutzung zumeist einen Minutenpreis zuzüglich einer einmaligen Einwahlgebühr. Abgerechnet werden diese Kosten dann über die Telefonrechnung der Deutschen Telekom. Internet-User, die sich bis dato über den Provider "Comundo" und der Marke "666net" eingewählt haben, sollten diesen Beitrag jetzt mit besonderer Aufmerksamkeit lesen, denn sonst droht Ihnen bei der nächsten T-Com-Abrechnung eine saftige Rechnung: Seit dem 17. November 2007 zahlt der 666net-User 24,99 Cent/Minute, seit dem 06. Dezember 49,99 Cent/Minute und seit 19. Dezember sogar 99,99 Cent/Minute. Pro Einwahl kommen noch einmal 1,99 Euro hinzu. Wenn Sie sich also jetzt für eine Stunde über 666net ins Internet einwählen, so zahlen Sie (99,99 Cent x 60 Minuten = 59,99 Euro + 1,99 Euro Einwahlgebühr =) stolze 61,98 Euro. Bei ISDN ist die so genannte "Kanalbündelung" möglich, das heißt, Sie nutzen zwei ISDN-Leitungen und zahlen dann stolze 121,98 Euro für eine einzige Surfstunde. UMTS als DSL-Alternative mit bis zu 3,6 MBit/sAuch Heise-Online (Link: http://www.heise.de/newsticker/meldung/100927) hat diesen Fall in einem Artikel aufgegriffen und schreibt: Die Bundesnetzagentur kann betroffenen Kunden nicht helfen. Nach Angaben der Behörde gibt es keine Vorschrift, um derartige Preisforderungen für den Endverbraucher zu unterbinden. Eine Obergrenze für Internet-by-Call-Verbindungen gibt es nicht. Beitrag aus der Rubrik Alternative Zugänge Artikel von http://www.dsltarife.net/
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