Artikel drucken22.12.2007 |
DSL-Verträge oft wegen falscher Krediteinschätzung abgelehnt? |
Vielleicht haben auch Sie sich bereits einmal gewundert, warum ein Festnetzbetreiber Ihnen signalisiert hat, dass derzeit kein DSL-Anschluss möglich ist, obwohl doch Ihre Nachbarn bei dem selben Provider mit einem Breitband-Internet-Anschluss versorgt werden können. Die Antwort auf diese Frage beantwortet sich nicht selten mit der fehlenden Bonität oder besser gesagt, mit der Einschätzung der Provider, dass Ihre Bonität nicht ausreicht. Viele Dienstleister (auch im Bereich Mobilfunk, aber auch im Bereich von Online-Shops) prüfen nämlich zunächst die Bonität ihrer potentiellen Kunden und je nach Einschätzung erhält der Kunde eine Zusage, Ablehnung oder "erschwerte Konditionen" wie beispielsweise Lieferung nur per Nachnahme oder Vorkasse, anstatt Rechnung oder Bankeinzug. Die für die Bonitätsprüfung zugrunde liegenden Daten basieren oft auf den so genannten "Score-Wert", das ist ein mathematisch-statistisches Verfahren zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers. Die Methodik stützt sich auf Erfahrungswerte vergleichbarer Kreditnehmer sowie teilweise auf andere Informationen wie etwa soziodemographische Daten des Wohnumfeldes. Hier finden Sie DSL-und VoIP-Komplett-Pakete im VergleichDer Bundesdatenschutzbeauftragter "Peter Schaar" bemängelt nun, dass Unternehmen aus dem Bereich Telekommunikation oft missbräuchlich mit den von ihnen abgespeicherte Daten umgehen. So spricht Schaar bei der Überprüfung von insgesamt 26 Unternehmen von "schweren Verstößen" im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Viele der untersuchten Firmen lehnen Anträge beispielsweise automatisiert allein auf Basis von Scorewerten ab, speichern diese Daten teils über Jahre hinweg und missachten die gesetzlichen Auskunftsansprüche der Betroffenen. Schaar zeigte sich überrascht über den Umfang der Verfehlungen und forderte die Unternehmen auf, die "Mängel" unverzüglich zu beseitigen. Dabei setzt er zunächst auf die Einsichtsfähigkeit der Verantwortlichen, bevor aufsichtsrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden müssten, so Schaar. Konkret nutzen viele Unternehmen aus dem Bereich Telekommunikation Dienste von Auskunfteien auf der Basis von so genannten Score-Werten. Dies gelte auch dann, wenn der Betroffene sich stets als vertragstreu erwiesen hätte. In vielen Fällen würden zudem die Antragsteller bzw. Kunden nicht oder nur unzureichend über die vorgenommenen Datenabfragen informiert. Hierdurch hätten die Antragstellen vielfach gar nicht die Möglichkeit, sich zu rechtfertigen, bzw. den eingeschätzten Sachverhalt eventuell richtig zu stellen. Beitrag aus der Rubrik Sonstige Meldungen Artikel von http://www.dsltarife.net/
DSL und VoIP - News und Tarifvergleich Sämtliche Logos und eingetragene Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Besitzer. © dsltarife.net |