Artikel drucken16.01.2008 |
Handy während der Fahrt am Ohr - trotzdem Freispruch |
Schweiz: Die Neue Obwaldner Zeitung (Link: http://www.zisch.ch) berichtet über einen Autofahrer, der in einer 80er Zone im Loppertunnel mit seinem Handy am Ohr geblitzt wurde, dafür zunächst ein Strafmandat erhielt und doch von einem Kantonsgericht freigesprochen wurde. Im konkreten Fall war der 60-jährige Autofahrer zunächst nur wegen einer geringfügigen Geschwindigkeitsübertretung geblitzt worden, wofür er einen Busgeldbescheid über 40 Franken erhielt, den er auch anstandslos bezahlt hat. Da er aber auf dem Foto mit einem Handy am Ohr zu erkennen war, erhielt er eine weitere Ordnungsbuße in Höhe von 100 Franken, die er dann nicht bezahlen wollte und Widerspruch einlegte. Im folgenden Klageverfahren begründete der Autofahrer, er habe nicht telefoniert, sondern sich lediglich eine Terminerinnerung angehört, die mit einem speziellen Klingelton angezeigt worden war. Dieses Abhören habe lediglich ein bis zwei Sekunden gedauert und eine Fahrbeeinträchtigung sei deshalb auch nicht eingetreten. Mobilfunk-Prepaid-Tarife schon ab 5 Cent/Minute in alle Netze!Der zuständige Kantonsgerichtspräsident Cotter glaubte den Begründungen der Verteidigung und sprach den Angeklagten "mangels Beweisen" frei. Zu Gunsten des Autofahrers nahm das Gericht an, dass dieser nicht telefonierte, das Steuer stets mindestens mit einer Hand gehalten hatte und dass das Abhören des Smartphones tatsächlich nur kurz gedauert hätte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In Fast allen europäischen Ländern ist das telefonieren mit dem Handy während des Autofahrens verboten. Fast überall gilt auch: "gesehen werden reicht". Laut ADAC Bußgeldrechner riskiert man zwischen 20 und 150 Euro. In Deutschland ist es egal ob man telefoniert oder nicht. Das Handy in die Hand zu nehmen reicht schon damit ein Bußgeld fällig wird. Beitrag aus der Rubrik Handy Tarife Artikel von http://www.dsltarife.net/
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