Artikel drucken20.02.2008 |
Immer noch Auftragsstau bei bestellten DSL-Anschlüssen |
Im vierten Quartal des Jahres 2007 beklagten viele Telekom-Konkurrenten, dass die Deutsche Telekom nicht mit der Freischaltung der beantragten DSL-Anschlüsse (für die Letzte Meile) nachkommt und sich in Spitzenzeiten bis zu 300.000 unbearbeitete Anträge angehäuft hätten. Teilweise mussten DSL-Kunden bis zu drei Monate auf eine Freischaltung warten und die Konkurrenten warfen der Telekom vor, die Freischaltung der so genannten Teilnehmeranschlussleitungen absichtlich zu verzögern. Die Bundesnetzagentur reagierte auf Beschwerden verschiedener DSL-Anbieter und legte im Dezember 2007 neue Regelungen in den Standard-Verträgen fest. Hiernach können Telekom-Konkurrenten ihr monatliches Bedarfskontingent zukünftig vorher anmelden (bis dahin hatte die Telekom jeweils eine Schätzung aus dem Bedarf der letzten drei Monate zugrunde gelegt). Sollte die Telekom den jeweils angemeldeten Bedarf nicht rechtzeitig freigeschaltet haben, so hat die Telekom eine Vertragsstrafe von vier Euro/Anschluss zu zahlen, andererseits allerdings auch die Antragssteller, sofern die zuvor beantragten Anschlüsse nicht abgenommen werden. Hier finden Sie DSL-und VoIP-Komplett-Pakete im VergleichTrotz dieser Änderung soll es immer noch mehr als 100.000 DSL-Anschlüsse geben, die nicht freigeschaltet sind. -DIESE- Zahl nennt wenigstens der 'Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten' (VATM) bei einer Anhörung bei der Bundesnetzagentur am Mittwoch in Bonn. Ein Telekom-Vertreter wies die Vorwürfe des VATM zurück. Er meinte, die Telekom hätte bereits vorzeitig das von der Bundesnetzagentur geforderte Volumen den Wettbewerbern zur Verfügung gestellt. Es kam vielmehr der Vorwurf, die Konkurrenten mögen zunächst einmal ihre Bestellprozesse für die Bedarfsmeldungen in Ordnung bringen und sich an die Planungsvereinbarungen halten. Bei der Anhörung ging es vornehmlich um die Frage, ob die Telekom tatsächlich bewusst die Anträge seiner Konkurrenten unbearbeitet lässt. Dann nämlich hätte sie mit einer empfindlichen Vertragsstrafe durch die Bundesnetzagentur zu rechnen. Beitrag aus der Rubrik DSL-Tarif Infos Artikel von http://www.dsltarife.net/
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