Online-Shopping: Bezahldienste mit Tücken

Online-Shopping: Bezahldienste mit TückenOnline-Shopping wird für die Deutschen immer interessanter. 2009 stiegt die Zahl der Internet-Käufer auf 32,5 Millionen. Dabei wurden nach Schätzungen insgesamt 700 Milliarden Euro umgesetzt. Verantwortlich für diesen enormen Zuwachs ist sicherlich, dass das Einkaufen im Internet immer einfacher gemacht wird. Gerade das Bezahlen, der kritischste Punkt in der Kette, wurde in den letzten Jahren zunehmend vereinfacht.

Laut der ‘IZH5′-Studie des Kölner Institutes für Handelsforschung ECC haben sich vier Bezahldienste durchgesetzt. An erster Stelle steht dabei der eBay-Ableger Paypal (53 Prozent der Shops). Ihm folgen das von der Münchener Payment Network AG betriebene Angebot Sofortüberweisung.de (28 Prozent), Giropay (ein Bezahldienst von Postbank, Sparkassen und Genossenschaftsbanken, 12 Prozent) und ClickandBuy, eine Beteiligung der Deutschen Telekom (7 Prozent). Hinzu kommt, dass die EU neue Zahlugsdienstrichtlinien beschlossen hat, die Bezahlverfahren auch ohne teure Banklizenzen zulassen. Doch wie sicher sind diese Angebote überhaupt?

Vorsicht, wenn nur Vorkasse möglich ist

In der Vergangenheit war das Phishing ein besonderes Problem. Dabei spähen dritte die Zugangsdaten zu Bankkonten oder auch Online-Shops aus und nutzen diese, um zum Beispiel, andere um ihr Geld zu prellen. Zwar sichern die Betreiber von Bezahlsystemen ihre Seiten stark ab, wirkliche Sicherheit hingegen, gibt es jedoch nicht. Hinzu kommt, dass nicht jeder Shop, der existiert, auch wirklich sicher sein muss. Das trifft besonders für diejenigen Shops zu, die dem Kunden als einziges Zahlungsmittel die Vorkasse anbieten. Dies deutet auf eine mangelnde Vertrauenswürdigkeit der Anbieter hin, da dort das Geld am schwersten wiederzuholen ist.

Um dem Kunden eine Orientierung zu geben, welche Zahlugssysteme wirklich sicher sind, gibt es z.B. die vom Bundesinnenministerium geförderte Aktion Sicher-im-Netz. Diese Studie verweist darauf, das Paypal, ClickandBuy & Co besonders ‘vertrauenswürdig’ sind. Der Haken: Diese Studie wurde unter anderem von den Anbietern solcher Verfahren mitfinanziert.

Kein System bietet Schutz vor betrügerischen Händlern Kreditkarte als Abhilfe

Wie gesagt, liegt der Vorteil dieser Systeme in ihrem hohen Komfort. Dank Paypal können Privatleute sich weltweit Geld überweisen, ClickAndBuy ermöglicht den Transfer von Kleinstbeträgen und Giropay sowie Sofortüberweisung.de verknüpfen Online-Banking und Online-Shopping. Besonders kritisch wird derzeit letzteres beobachtet, denn dort gibt der Kunde auf der Webseite des Bezahldienstes seine PIN ein.

Lediglich die TAN landet später in dem Online-Banking-Formular seiner Bank. Theoretisch ermöglicht alleine die Kenntnis der PIN eine Einsichtnahme in das Konto. Payment-Network-Vorstand Jens Lütcke beteuert dagegen, dass “PINs und TANS zu keinem Zeitpunkt für Händler, Mitarbeiter oder dritte Personen sichtbar, zugänglich oder speicherbar” seien. Im Unterschied zu Sofortüberweisung.de wird der Nutzer bei Giropay direkt auf die Seite seiner Bank weitergeleitet, was dazu führt, dass die Daten auch nur dort bleiben. Einen Schutz gegenüber betrügerischen Händlern bietet keines der Bezahlsysteme. Letzlich bleibt dem Kunden die Kreditkarte. Sie ist ein einfaches Mittel für den Kunden um sein Geld zu überweisen und es im Konfliktfall ebenso einfach wieder zurück zu fordern.

Treuhandmodell: Kaufbetrag auf dem Zwischenkonto

Einen anderen Weg geht iclear. Hierbei handelt es sich um eine Art Treuhandmodell. Dabei überweist der Kunde den Kaufbetrag auf ein Zwischenkonto. Bei erfolgreichem Versand bzw. Erhalt wird das Geld für den Verkäufer freigegeben. Solche Modelle sind derzeit aber noch nicht sehr weit verbreitet. Der Verbraucherschützer Frank-Christian Pauli vom Bundesverband der Verbraucherzentralen hofft auf das Greifen der neuen EU-Zahlungsrichtlinien. Danach geht der Gesetztgeber dreistufig vor: “Grundsätzlich ist der Kontobesitzer vor Missbrauch geschützt, wenn jemand unbefugt Zahlungen von seinem Konto vorgenommen hat, ohne dass ihn eine Mitschuld trägt. Hat er dagegen seine Zugangsdaten unsachgemäß aufbewahrt, gilt eine Mithaftung in Höhe von bis zu 150 Euro. Wer sich sogar grob fahrlässig verhalten hat, muss für den Schaden sogar voll haften.”

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