Rufnummer-Portierung im Mobilfunk durch Bundesnetzagentur geregelt

Bild: Vodafone und E-PlusBei Abschluss eines Mobilfunkvertrags bekommt der Kunde automatisch eine neue Rufnummer zugeteilt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bei einem Wechsel des Anbieters seine bisherige Rufnummer mitzunehmen. Die Mitnahme muss vom bisherigen Anbieter ermöglicht werden. Für die eigene Telefonnummer wird jedem Nutzer gesetzlich ein lebenslanges Nutzungsrecht eingeräumt. Der neue Provider hingegen ist nicht verpflichtet diese anzunehmen. Bei der Rufnummernmitnahme, auch Portierung genannt, bleibt die Nummer der Mailbox ebenfalls bestehen.
Zu beachten ist, dass gespeicherte Informationen auf der Mailbox, wie alte Meldungen und der Ansagetext, nicht übernommen werden können und diese einer neuen Einrichtung bedürfen. Mit Übertragung der Rufnummer wird die alte SIM-Karte unbrauchbar und durch eine neue ersetzt. Die Übernahme von Fax- und Datennummern ist ebenfalls möglich.
Die Portierung kann mit einigen Kosten verbunden sein. Der Anbieter, von dem die Nummer mitgenommen wird, kann eine Bearbeitungsgebühr von höchstens 30,72 Euro verlangen. Die Bundesnetzagentur hat in diesem Fall die Obergrenze festgelegt. Bei dem neuen Anbieter entstehen mit einigen Ausnahmen keine weiteren Kosten. Einige bieten sogar Vergünstigungen oder Gutschriften bei der Mitnahme der eigenen Rufnummer an. Bei einem Wechsel von einer Prepaid-Karte auf einen Langzeitvertrag bei dem gleichen Anbieter entstehen keine Wechselgebühren. Das vorhandene Guthaben auf der alten Karte kann bei den meisten Anbietern übertragen werden. Auch Mobilfunk-Discounter unterstützen neben den klassischen Mobilfunkanbietern und Serviceprovidern die Portierung.
Ablauf der Rufnummernmitnahme bei allen Anbietern gleich
Die Bundesnetzagentur hat neben den anfallenden Gebühren auch den Ablauf der Rufnummernportierung reguliert. Demnach ist eine Portierung nur bei einer fristgerechten Kündigung und zum Ende des Vertrags möglich. Zusätzlich gibt es für die Beantragung eine Frist, die je nach Anbieter bei frühstens vier Monate vor Ablauf des Vertrags und einen Monat nach Vertrags-Ende liegt. Ratsam ist es bereits bei der Kündigung den Wunsch nach Rufnummernmitnahme mitzuteilen. Sofern der neue Anbieter die Mitnahme der bisherigen Rufnummer unterstützt, ist die Angabe der genauen Kundendaten des alten Vertrags notwendig. Der Termin der Umstellung wird dem Kunden vom neuen Netzbetreiber per SMS mitgeteilt.
Die Mobilfunkanbieter o2 und E-Plus bieten auch eine Portierung auf bestehende Verträge an, bei der die bisherige Rufnummer verfällt. Die weiteren zwei großen Netzbetreiber T-Mobile und Vodafone bieten diesen Service nicht an. Wer einen Mobilfunkvertrag mit einer zusätzlichen Festnetznummer (Homezone) besitzt, kann diese als mobile Festnetznummer ebenfalls zum neuen Anbieter mitnehmen. Hierbei ist zu beachten, dass der Festnetzanschluss nicht vom Kunden selbst gekündigt werden darf, da die Portierung der alten Festnetznummer sonst nicht mehr möglich ist.











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