EU-Richtlinie ermöglicht UMTS auf GSM-Frequenzen

Bild: Europäische KommissionMit der nun in Kraft getretenen Änderung der 1987 verfassten GSM-Richtlinie durch die Europäische Union werden die Frequenzbänder von 900 MHz und 1800 MHz neu definiert. Diese Maßnahme ermöglicht es in Zukunft, auch auf den genannten Frequenzen UMTS/3G-Telefonie sowie Datenaustausch für mobiles Breitband zu realisieren. Bisher waren diese Funkfrequenzen ausschließlich der Telefonie im GSM-Netz vorbehalten. Laut der für Telekommunikation zuständigen EU-Kommissarin Viviane Reding soll mit diesem Schritt der Ausbau von drahtlosen Breitbandnetzen beschleunigt werden. Schließlich könnte dieser zur dringend nötigen Konjunkturverbesserung beitragen. Mit den niedrigeren Frequenzen – statt den bisher erforderlichen 2100 MHz für UMTS/3G jetzt 900 MHz – könnten die Betreiber bis zu 1,6 Milliarden Euro an Investitionen für den Netzausbau einsparen. Gerade für ländliche Regionen bedeutet dies eine große Chance.
Ursprünglich beschränkte die GSM-Regelung von 1987 einen Teil des 900-MHz-Bands für GSM-Netzzugangssysteme wie Mobiltelefone. Die Europäische Kommission äußerte jedoch im November vergangenen Jahres die Idee, die bisher für mobile Telefonie reservierten Funkfrequenzen auch für modernere Technologien bereit zu halten. Zunächst sollte dies für Breitband-Mobilfunkdienste der dritten Generation (3G) wie UMTS erfolgen. Dieses Konzept wurde im Mai 2009 verabschiedet und schließlich im Juli diesen Jahres auch vom Ministerrat angenommen. Mit den gesetzlichen Neuerungen wird die Anpassung von Frequenzzuweisungen im 900-MHz-Band insgesamt erleichtert, so dass zukünftig darüber auch Breitbandtechnologien der vierten Generation (LTE) realisiert werden können.
Handybesitzer brauchen sich von "großen Veränderungen" keinesfalls beunruhigen zu lassen – die Mobilfunkgeräte werden weiterhin in gewohnter Weise funktionieren. Denn mit der neuen Technik wird lediglich eine Zugangsmöglichkeit zu schnellerem Breitband-Internet geschaffen. Wie zuvor verbleiben die GSM-Dienste neben UMTS/3G auf den 900 MHz und 1800 MHz Frequenzen – beide Technologien können sozusagen nebeneinander "koexistieren".
Nach dem Beschluss der EU-Richtlinie gilt es nun für die 27 EU-Mitgliedstaaten selbige binnen sechs Monaten im jeweils nationalem Recht zu verankern. Bei dem österreichischen Mobilfunkanbieter "3" liegen die Dinge jedoch noch etwas anders, da der Betreiber überhaupt keine GSM-Frequenzen besitzt. In anderen Ländern bestehen gesetzliche Regelungen, nach denen Teile der Frequenzen an solche Anbieter, die noch über keine verfügen, abgetreten werden müssen. Der 3-Chef Berthold Thoma weist auf die andernfalls einsetzende, stark wettbewerbsverzerrende Wirkung der Gesetzes-Novellierung hin. Von der österreichischen Regulierungsbehörde RTR gibt es jedoch bis dato noch kein Statement zu diesem Sachverhalt.











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