VDSL – Bundesnetzagentur lehnt Telekom-Entgelt-Antrag ab
Im Oktober 2005 hatte der damalige Telekom-Chef Kai-Uwe-Ricke angekündigt, rund drei Milliarden Euro für ein neues Hochgeschwindigkeitsnetz bereitstellen zu wollen. Dieses Bauvorhaben war zunächst für 50 deutsche Großstädte konzipiert. Das Hochleistungsnetz mit der Bezeichnung VDSL sollte den angeschlossenen Haushalten Geschwindigkeiten von bis zu 50 MBit/s ermöglichen. Allerdings wollte Ricke für eine gewisse Zeit eine Regulierungsbefreiung, um so genannte Pioniergewinne abschöpfen zu können. Andernfalls, so drohte er, das Geld in ausländische Projekte zu investieren.
Die damals noch junge Bundeskanzlerin Angela Merkel setzte sich in Hinblick auf die angespannte Wirtschaftslage für die Interessen der Telekom ein und im Telekommunikationsgesetz wurde ein entsprechender Passus geschaffen, die eine Regulierung durch die Bundesnetzagentur bis dato verhinderte. Dieser Passus wurde aber sowohl von der Konkurrenz als auch von dessen Verbänden und sogar von der Europäischen Union kritisiert; in Brüssel ist diesbezüglich sogar noch eine EU-Klage anhängig.
Zwischenzeitlich sind vier Jahre ins Land gegangen, die VDSL-Netze liegen bereits in 53 deutschen Städten und immer noch streiten sich die Interessenvertreter um die möglichen Nutzungsrechte. Wenn auch die Telekom mit der Ausnutzung des Netzes mangels Kunden nicht glücklich ist, gibt es bis dato gerade einmal einen einzigen VDSL-Reseller der seinen Kunden über das Telekom VDSL-Netz entsprechende Produkte anbietet, nämlich die United Internet Tochter 1&1. Die Telekom hatte im März verkündet, das VDSL-Netz für die Konkurrenz öffnen zu wollen und hatte sich dann rund drei Monate später mit Vodafone und 1&1 über Nutzungsrechte einigen können, allerdings nur als Resale-Partner. Zeitgleich hatte die Telekom bei der Bundesnetzagentur einen Entgelt-Antrag für Fremdnutzer gestellt, um auch das physikalische Netz (also Leerohre und Zugänge für Schaltkästen usw.) bereitstellen zu können.
Dieser Entgelt-Antrag wurde jetzt von der Bundesnetzagentur abgewiesen und das Tauziehen um die VDSL-Nutzung geht in die nächste Runde. Wieder einmal scheint sich zu zeigen, dass die Telekom zu unbeweglich ist, einen realistischen Dienstleistungsvertrag für die Konkurrenz auf den Weg zu bringen. Die Leistungsbeschreibung im Antrag sei nicht ausreichend, so die Bundesnetzagentur. Die Verteilung der Leerrohre reiche nicht aus; es seien keine Zugänge zu den Kabelnetzen vorgesehen; die Fristen für die Bereitstellung der Leerohre oder auch zur Behebung von Störungen seien nicht ausreichend beschrieben.
Parallel hatten sich verschiedene Telekommunikationsdienstleister wie Vodafone, Telefónica O2 oder auch HanseNet an die Bundesnetzagentur gewandt und beantragt, die Behörde möge eine Zugangsanordnung für die VDSL-Netze aufstellen. Im Zuge dieses Verfahrens will die Bundesnetzagentur bis spätestens zum Ende des Jahres eine marktgerechte Leistungsbeschreibung finden, auf deren Grundlage dann auch die Entgelte festgelegt werden können.











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